Transparent soll sie sein: die Hamburger Olympiabewerbung. Man wolle alle Informationen zugänglich machen, welche die Stimmberechtigten benötigen, um sich eine Meinung zu bilden – so lautet eine Standardaussage der Olympia-Befürworter/innen. Die Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH werde „freiwillig die Informationspflichten des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) befolgen“. Und schon im Gesellschaftervertrag gibt es eine Einschränkung, die deutlich macht, dass hier Information mit PR verwechselt wird: „Bei der Herausgabe von Informationen werden die Ausnahmevorschriften der
§§ 4-7, 9 HmbTG beachtet (i.e. Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse), dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Veröffentlichung von Informationen nicht die Chancen der Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Spiele gefährdet“.
Als Kronzeuge für die Einhaltung der Transparenz hat der Senat Transparency International beauftragt, deren Vorsitzende Sylvia Schenk sich als „persönliches Mitglied im NOK“ vor allem durch besondere Nähe zum DOSB und IOC auszeichnet.
Wir halten fest: Hamburgs Olympia-Gremien legen also selbst fest, was sie freiwillig veröffentlichen, was wiederum auf keinen Fall der Olympiabewerbung schaden darf und zur Kontrolle setzen sie eine Initiative ein, die selbst Teil des Sportfunktionär-Business ist. Kein Wunder also, dass schon jetzt wesentliche Bestimmungen des Hamburger Transparenz Gesetz umgangen werden. Weiterlesen