Es gibt Probleme, bei der Sache mit dem Volk. Um die versprochene Volksbefragung zur Olympia-Bewerbung zu ermöglichen, will der neue Senat eine Verfassungs-Änderung auf den Weg bringen. Einen Entwurf dafür hat er gestern auf der Anhörung im Verfassungsausschuss veröffentlicht. Doch die lief nicht so gut für die neuen Regierungspartner. Schon die einzuhaltenden Fristen und der Termin für eine Volksbefragung könnten problematisch werden. Die verfassungsrechtlichen und -politischen Probleme könnten sogar noch schwieriger sein. Interessant auch: Während für Volksentscheide und Co klare Regelungen bestehen, wie die Beteiligung auszusehen hat, um erfolgreich zu sein, sieht der rot-grüne Vorschlag für Rathaus-Befragungen des Volkes ein Quorum nicht vor. Klar ist: Die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für das Referendum wird nun offenbar im Eiltempo „durchgepeitscht“ werden. Das ist nicht nur mit Blick auf die Grundsätzlichkeit der Sache unangemessen. Es macht auch eine Bürgerbeteiligung am Entwurf nahezu unmöglich.
- Olympia Hamburg und die Sache mit dem Volk – Verfassungs-Änderungs-Vorschlag liegt vor
- Der Entwurf für die Verfassungsänderung (PDF)
- UPDATE: Die LINKE in der Bürgerschaft haben mit einer PM auf die Anhörung von gestern reagiert: Olympia-Referendum demokratisch und fair ausgestalten! Einleitend heißt es dort: „Die gestrige Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss hat deutlich gemacht, dass auf dem Weg zu einem verbindlichen Olympia-Referendum komplexe Probleme zu lösen sind. Der Vorschlag von SPD und Grünen, ein „Hamburg-Referendum“ in der Verfassung zu verankern, wird dieser Aufgabe nicht gerecht, schon gar nicht der Gesetzentwurf der CDU. Als dritte Variante haben die Sachverständigen ins Spiel gebracht, eine einmalige Regelung für ein Olympia-Referendum in die Verfassung einzuführen.“ SPD und Grüne haben bislang keine PMs verfasst.
Der SHZ entnehmen wir die folgende Zusammenfassung: „Für ein verbindliches Olympia-Referendum in Hamburg halten Experten eine Verfassungsänderung für unausweichlich. Uneinigkeit herrschte am Mittwoch im Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft jedoch in der Ausgestaltung des zu ergänzenden Artikels 50. Konkret ging es bei der Anhörung mehrerer Sachverständiger etwa um die Frage, ob und wie Referenden auch bei anderen Themen zulässig und erwünscht sein sollen oder ob es eine Mindestbeteiligung – sogenannte Quoren – geben muss.“
„Bedenken äußerte ein Teil der Experten auch hinsichtlich des Initiativrechts des Senats und eines fehlenden Quorums für den Erfolg eines Referendums“, schreibt das Abendblatt und berichtet zum Terminablauf: „Laut einer Zeitleiste des Landeswahlleiters, die dem Abendblatt vorliegt, muss die Bürgerschaft die erste Lesung der Verfassungsänderung in der nächsten Sitzung am 6./7. Mai durchführen, die abschließende zweite am 28. Mai. Nur so könne der 8. November für das Referendum über die Olympia-Bewerbung erreicht werden, der als spätester Termin gilt.“
Damit ist in jedem Fall schon mal klar: Die Zusage, dass die Hamburger VOR der offiziellen Bewerbungsabgabe befragt werden, ist nicht mehr einzuhalten. Mitte September muss sich der Senat gegenüber IOC entsprechend bewerben. Formlos, aber offiziell! Im Januar (oder Februar) folgt dann als nächster – subtanieller Schritt – das sogenannte MiniBidBook. Dies gilt als verbindliche Ansage mit Vertragscharakter. Das wird auch in der SHZ festgehalten: „Ein Referendum im Oktober oder November läge zeitlich deutlich hinter der offiziellen Kandidatur Hamburgs beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC), die schon Mitte September in Lausanne (Schweiz) vorliegen muss.“
In der Welt ist zu lesen: „Wie kurz die Zeit der Beratung ist, zeigt sich an der Expertenanhörung, zu der der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft am gestrigen Mittwochabend fünf Sachverständige geladen hatte (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe). Die Auswertung der Argumente und die Befragung des Senats soll schon am kommenden Dienstag stattfinden, was ungewöhnlich kurzfristig ist. Aber: Nur so lässt sich die Sitzung am 6./7. Mai erreichen. „Dieser Zeitplan ist sehr ärgerlich, zumal alle seit langem wissen, dass eine Volksabstimmung über Olympia kommen muss“, kritisiert die FDP-Fraktionschefin Katja Suding.“
In der SHZ wird einer der Experten genannt: „Der Politologe Prof. Theo Schiller von der Universität Marburg sagte, es sei aller Ehren wert, die Bürger an der Olympia-Entscheidung beteiligen zu wollen. Bei einer Verfassungsänderung müsse jedoch mehr bedacht werden. „Hier habe ich doch einige grundlegende Bedenken anzumelden.“ Hamburg wäre das erste Bundesland, das seiner Regierung über das Parlament erlauben würde, direkt das Volk entscheiden zu lassen. Nach Schillers Ansicht führt das auch dazu, dass parteipolitische Ziele in den Vordergrund rücken würden.“
Und weiter heißt es dort auch: „Dem Vorschlag für eine Verfassungsänderung zufolge soll die Bürgerschaft auf Antrag des Senats mit Zwei-Drittel-Mehrheit etwa Gesetzentwürfe dem Volk zur Entscheidung vorlegen können. Bereits laufende Volksbegehren sollen dann als Gegenvorschläge ebenfalls den Bürgern zur Abstimmung gestellt werden. Einmal vom Volk getroffene Entscheidungen sollen dann innerhalb der laufenden Legislaturperiode, mindestens aber drei Jahre, nicht durch eine neue Volksinitiative geändert werden können – was gerade für Olympia relevant wäre.“
In der Tat, möchte man da hinzufügen. Allemal wenn man bedenkt, dass die tatsächlichen Auswirkungen einer Olympia-Bewerbung erst im Laufe der Jahre konkreter werden. Sowohl was die Baumaßnahmen und natürlich auch die Kosten betrifft. Denn alle Erfahrungen mit Olympia-Bewerbungen sagen: Die Kostenexplosionen entstehen vor allem in der Phase, nachdem das IOC ins Spiel kommt und die Planungen konkreter werden. Das wäre ab 2017 der Fall, wenn das IOC Hamburg als Ausrichterstadt benennen würde. Schon deshalb stellt sich heute die Frage: Wir eigentlich soll sichergestellt werden, dass nicht jetzt zu diesem frühen Stadium ein Blanko-Check ausgestellt wird und spätere Fehlentwicklungen dann nicht mehr korrigiert werden können. Es muss in jedem Fall die Möglichkeit zu einer Fehlerkorrektur geben: Entweder durch klare und definierte „Leitplanken“, die verbindlich dazu führen, dass Hamburg seine Bewerbung aufgibt, wenn diese Leitplanken überschritten werden. Oder durch eine weitere Befragung, nachdem mit dem IOC die kostenrelevanten Faktoren allesamt geklärt sind.
In der Welt wird weiter berichtet: „Erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsänderung gibt es auf Seiten der Opposition jedoch auch auf inhaltlicher Ebene. SPD und Grüne haben einen vierseitigen, der „Welt“ vorliegenden Antrag erarbeitet, der allerdings vorsichtig als „Diskussionsgrundlage“ bezeichnet wird. Danach soll das Initiativrecht für ein Referendum beim Senat liegen. Die Bürgerschaft muss dem Vorschlag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Das bedeutet, dass in der Regel zumindest Teile der Opposition einbezogen werden müssen. Eine thematische Einschränkung für ein solches Referendum ist nicht vorgesehen. In dem rot-grünen Entwurf für eine Verfassungsänderung ist nur allgemein und unbestimmt davon die Rede, dass die „Anwendungsfälle ganz bewusst auf wenige gesamtstädtisch relevante Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung beschränkt bleiben“ sollen.“
Auch in der Welt wird das fehlende Quorum festgestellt: „Anders als bei einem Volksentscheid soll es bei einem Hamburg-Referendum nach dem Vorschlag von SPD und Grünen kein Quorum geben, also keine Mindestzahl von Teilnehmern oder Zustimmenden. Es reicht die einfache Mehrheit für die Annahme eines Referendums aus.“ Ein weiteres Problem ist das im Entwurf der rot-grünen Koalition enthaltene Initiativrecht für den Senat: „Bei der CDU gibt es nach Informationen des Abendblatts Bedenken hinsichtlich des Initiativrechts des Senats und des fehlenden Quorums. Kritisch sieht die Union auch, dass es keine thematischen Einschränkungen für ein Hamburg-Referendum geben soll. „Wir wollen Olympia ohne Wenn und Aber, und wir wollen, dass das Volk dazu befragt wird“, sagt Karin Prien, verfassungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion. „Aber wir müssen aufpassen, dass die Architektur der Hamburger Gewaltenteilung nicht durcheinander gewirbelt wird“, warnt die CDU-Politikerin.“
Während die LINKE in der Welt nicht erwähnt wird, schreibt sie weiter: „CDU und FDP bevorzugen eine Lex Olympia, also eine einmalige Abstimmung über die Bewerbung für das sportliche Großereignis. Es gibt auch Bedenken gegen eine Verfassungsänderung, die jedoch aus Sicht von SPD und Grünen nötig ist. Grund: Nur so ließe sich verhindern, dass nach einem erfolgreichen Referendum eine Volksinitiative mit dem entgegengesetzten Ziel gestartet wird. Mit Blick auf die Olympia-Bewerbung wäre das sicherlich ein Desaster, falls Hamburg dann schon den Zuschlag für die Ausrichtung der Spiele bekommen haben sollte.“
Das Abendblatt: „Ganz so einfach wird es ohnehin nicht, weil die fünf Sachverständigen im Verfassungsausschuss zum Teil gravierende Bedenken gegen die Vorlage von Rot-Grün äußerten. Zwar waren sich alle Experten einig, dass zur Einführung von Referenden die Verfassung geändert werden muss, wie es SPD und Grüne vorschlagen. Aber: „Man kann das verfassungsrechtlich machen, aber ich würde es nicht empfehlen“, sagte zum Beispiel Prof. Hans Meyer von der Humboldt Universität Berlin. Der Jurist hält anstelle einer generellen Einführung von Referenden eine einmalige Regelung in der Verfassung nur für die Olympia-Bewerbung für sinnvoll. Dem Vorschlag schlossen sich die anderen Experten an. Danach würde das Olympia-Referendum in die Verfassung geschrieben. Es gibt sogar ein Vorbild: Ende der 50er-Jahre wurde in die Hamburgische Verfassung ein Passus eingefügt, der eine (nie durchgeführte) Volksbefragung über die Anschaffung von Atomwaffen vorsah.“
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Wenn man in der Sache verlieren möchte, sollte man sich weiter auf das Kommentieren der momentanen Schwierigkeiten von rotgrün in der Referendumsfrage konzentrieren.
Sinnvoller schiene mir, schleunigst eine Volksinitiative gegen die Olympischen Spiele in Hamburg zu starten. Dann würde zum einen, jedwede Verfassungsänderung die Interessen dieser Volksinitiative (im Werden) tangieren und sie würde faktisch in die Rechte dieser Initiative eingreifen. Zum anderen hätte man hinsichtlich der Ausgestaltung der Fragestellung und Argumentation das Heft des Handelns in der Hand.
Aram: Heute Abend ist ein Treffen im Lichmeßkino, Gaußstr. Ab 19 Uhr. Da könntest du doch die Initiative gleich an den Start bringen!
Ich bin leider ein wenig unpässlich, sonst würde ich es tun. Leider lässt meine Gesundheit nur Aktivitäten auf Sparflamme zu und so bin ich froh, dass ich einen internetfähigen Computer habe und so nicht ganz von der Welt abgeschnitten bin. Lieber Dirk, die Anzeige der Volksinitative bedarf dreier wahlberechtigter Menschen zur Bürgerschaft, einen Text, z.B. Ich möchte nicht, dass das IOC in Hamburg Olympische Spiele veranstaltet und eine Begründung, sowie das Muster einer Unterschriftenliste. Gerne bin ich bereit einer davon zu sein, wenn Du noch mitmachst fehlt uns noch eine Person, die ich gerne beibringe. Danach haben wir 6 Monate Zeit, die notwendigen 10.000 Unterschriften beizubringen. Selbst wenn wir die am Ende nicht haben sollten, was ich für vollständig ausgeschlossen halte, können wir Senat und Bürgerschaft vor uns hertreiben. Denn das Gesetz was sie machen, wie immer es aussehen sollte, greift in unsere Rechte ein. Worauf warten wir?
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