Anfang Juni hat sich neuerlich der DGB in Hamburg und Nord zur Olympia-Bewerbung von Hamburg positioniert und seine Sicht und Forderungen dargestellt. Online scheint der Text bislang nicht verfügbar zu sein, der DGB Nord hatte sich bereits im März so geäußert. Verdi Hamburg hatte sich vor einiger Zeit gegen die Olympia-Bewerbungen per Beschluss des höchsten Gremiums ausgesprochen und auch bei der GEW wird sehr kritisch diskutiert. Wir dokumentieren aus dem aktuellen DGB-Papier vom 5. Juni : „Die Gewerkschaften in Schleswig-Holstein und Hamburg begrüßen, dass die Entscheidung, die Olympischen Spiele nach Hamburg zu holen, in die Hände der Hamburger/innen gelegt wird, die im November durch ein Referendum über die Durchführung entscheiden werden.
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Wir sehen die Chancen und Risiken von Olympia. Einerseits Belebung der Konjunktur, Stärkung der Infrastruktur in der Metropolregion Hamburg, Steigerung der Bekanntheit Hamburgs und des gesamten Nordens.
Andererseits gibt es erhebliche Risiken ökonomischer, sozialer und ökologischer Art. Olympia wird umfassende Auswirkungen auf die Austragungsorte, deren Struktur sowie die Bewohner/innen haben. Diejenigen, die von Veränderungen betroffen sein werden, dürfen nicht zu Verlierern der Spiele werden.
Nachfolgend werden die gewerkschaftlichen Anforderungen an die Planung, Organisation und Durchführung von Olympischen Spielen in Hamburg und dem Norden formuliert. Sollten die Spiele in Hamburg stattfinden, werden sich die Gewerkschaften dafür einsetzen, dass diese Bedingungen beachtet werden.
Grundlegende Voraussetzungen für die Bewerbung und Durchführung der Spiele sind daher aus Sicht des DGB:
• Transparenz. Ein solides und transparentes Finanzierungskonzept, das die Kosten so umfassend wie möglich offenlegt und auf dessen Grundlage die Hamburger/innen sich für oder gegen die Durchführung der Spiele in einem Referendum entscheiden können. Aus diesem Konzept muss klar hervorgehen, dass die Durchführung der Olympischen Spiele nicht zu einer Einschränkung der öffentlichen Dienstleistungen oder Aufgaben durch finanzielle oder organisatorische Mehrbelastungen führen wird.
• Gute Arbeit. Gute Arbeitsbedingungen müssen Leitmotiv der Olympischen Spiele und ihrer Vorbereitung, Planung und Durchführung werden. Dies gilt sowohl für die Verpflichtung kooperierender Unternehmen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, als auch für die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Standards bei der öffentlichen Auftragsvergabe – dies muss Voraussetzung sein für Zuwendungen und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Spiele. Ziel des DGB ist ein „Olympia der guten Arbeit“. Eine Bewerbung für Olympia darf auch nicht auf dem Rücken der Beschäftigten der Kommunen und der Länder ausgetragen werden.
• Infrastruktur. Die Durchführung der Olympischen Spiele muss mit einer Stärkung der öffentlichen wie sozialen Infrastruktur einhergehen -insbesondere in den Bereichen Verkehr, Wohnen, Betreuung. Investitionen dürfen nicht nur einseitig in Stadien und Sporteinrichtungen erfolgen, sondern müssen auch die Herstellung und Bewahrung des sozialen Hamburgs insgesamt befördern. Olympia muss nachhaltig und ökologisch sinnvoll organisiert werden. Hierzu gehört auch ein modernes Verkehrskonzept mit kurzen Wegen und dem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs.
Sollte das Referendum im Herbst positiv für Olympia ausgehen, dann wollen wir diese Rahmenbedingungen konkretisieren und zwischen den Gewerkschaften, dem Nationalen Olympischen und Paralympischen Komitee, dem Deutschen Sportbund sowie den Ministerpräsidenten der Länder bzw. Bürgermeister festschreiben. Diese Vereinbarung muss sich orientieren an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Grundsatzerklärung der IAO über „Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ (MNE) und den OECD Richtlinien für Multinationale Unternehmen sowie die UN Richtlinie „Guiding Principles on Business and Human Rights“.
Konkrete Bestandteile einer Vereinbarung zwischen dem DGB, dem Hamburger Senat, den Landesregierungen Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, NOK sowie DOSB sind unter anderem:
• Die jeweils gültigen Tarifverträge werden von den beteiligten Unternehmen für alle Arbeitnehmer/innen konsequent eingehalten, bzw. es werden nur Unternehmen beauftragt, die an Tarifverträge gebunden sind,
• der zu dem Zeitpunkt gültige Mindestlohn wird ausnahmslos bezahlt,
• Equal Pay gilt für alle Beschäftigten, also auch für Leiharbeitnehmerlinnen , Werkvertragsbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte etc.,
• die hier formulierten Standards werden auch beim Einsatz von Nachunternehmern und bei Werkverträgen eingehalten; beteiligte Unternehmen und Sponsoren, die Kleidung, Equipment, Material oder sonstigen Service für die Olympischen Spiele produzieren oder bereitstellen, schließen sich diesen Prinzipien an und tragen dafür Sorge, dass diese eingehalten werden. Die Bedingungen von Guter Arbeit gelten für alle Bereiche und Gliederungen der Olympischen Spiele in Hamburg.
Hamburg kann ein Zeichen setzen dafür, dass sportliche Großereignisse sozial, fair und nachhaltig organisiert werden können und dass die Einhaltung von Arbeitnehmer/innen-und Menschenrechten zum Standard gehören.
Anhand der oben formulierten Bedingungen wird der DGB sowohl die Bewerbung als auch, wenn es soweit kommt, die Olympischen Spiele konstruktiv und kritisch begleiten.
Hamburg, den 5. Juni 2015,
Die Vorsitzenden, DGB Nord, DGB Hamburg