Zur heutigen Debatte um die Verfassungs-Änderung für die Bewerbung Hamburgs zu den Olympischen Spielen hat die Bürgerschafts-Fraktion DIE LINKE jetzt einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. SPD und Grüne wollen mit einer umfassenden Verfassungsänderung im Eiltempo ermöglichen, dass künftig Senat und Bürgerschaft generell „Volksbefragungen von oben“ durchführen können. Gegen den bisherigen Entwurf gibt es massive Kritik, weil damit Senat und Bürgerschaft sich künftig ein Instrument genehmigen, mit dem sie Volksinitiativen platt machen können, wie es z.B. der Verein „Mehr Demokratie“ sagt. DIE LINKE schlägt jetzt vor, nur das Referendum für die Olympia-Befragung zu entscheiden und schlägt dabei gegenüber dem rot-grünen Entwurf wichtige Verbesserungen vor.
- Vorschlag der Fraktion DIE Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft für ein in der Verfassung zu verankerndes „Olympia-Referendum“
- Olympia in Hamburg: Einschränkung demokratischer Rechte
- UPDATE: Die FDP-Fraktion hat ebenfalls einen „Zusatzantrag“ eingebracht, mit dem sie sich für eine reine Olympia-Entscheidung ausspricht, also auch der genenerellen Verfassgungsänderung widerspricht. Die Presseerklärung und der Antrag sind hier zu finden. In einer gemeinsamen Presseerklärung samt Antrag haben sie die Grünen mit der CDU und der SPD auf dieses vorgehen verständigt (auf der Seite der CDU-Fraktion).
- Auf der Seite der Bürgerschaft findet man erstaunlicherweise keinerlei Infos. Die Suche mir „Referendum“ oder „Verfassungsänderung“ liefert keine Ergebnisse. Komisch eigentlich.
„Mehr Demokratie“ spricht mit der von Rot-Grün in der Bürgerschaft angestrebten Verfassungsänderung von einem „Putsch von oben“ und warnt vor einem Hauruckverfahren bei der Olympiabewerbung (Hamburg1)
Auf der Homepage der Links-Fraktion heißt es: „„Wir haben uns an der Erörterung im Verfassungsausschuss aktiv und mit dem Ziel einer guten Lösung beteiligt“, erklärt dazu Christiane Schneider, verfassungspolitische Sprecherin der Fraktion. „Das Schnellverfahren – zwischen dem ersten Entwurf von SPD/Grünen und der 1. Lesung in der Bürgerschaft liegen nicht einmal drei Wochen – hat jedoch nicht zu einer guten Lösung geführt. Das ,Bürgerschaftsreferendum‘ ermächtigt Senat und eine Zweidrittelmehrheit der Bürgerschaft, unliebsame Volksgesetzgebungsverfahren zu einem frühen Zeitpunkt zu unterlaufen. Damit stehen die Errungenschaften einer bundesweit vorbildhaften Ausgestaltung direkter Demokratie auf dem Spiel.“ Deshalb schlägt die Fraktion DIE LINKE vor, mit einer Einzelfallregelung ein „Olympia-Referendum“ in der Verfassung zu verankern.“
Pingback: NOlympia-Presseschau für Mai 2015 » Nolympia