DOSB Chef und illegale Preisabsprachen – Früheres Unternehmen zu 40 Mio. Euro verurteilt

Es braucht nicht unbedingt die FIFA, wenn es um anrüchige Geschäftspraktiken geht: Das Unternehmen des heutigen DOSB Chefs Alfons Hörmann ist wegen illegaler Preisabsprachen vom Oberlandgericht Düsseldorf zu einer Strafe in Höhe von fast 40 Millionen Euro verurteilt worden. Darüber berichtet Spiegel online aktuell. Hörmann selbst, damals laut Spiegel Vorstandsvorsitzender dieses Unternehmens und von 2005 bis 2013 auch Präsident des Deutschen Skiverbands , hatte zuvor einen Bußgeldbescheid in dieser Angelegenheit akzeptiert und musste 150.000 Euro Strafe plus 75.000 Zinsen zahlen. Nur weil Hörmann diesen Bescheid anerkannte, musste er jetzt nicht mehr vor Gericht erscheinen.

Rechtlich gesehen ist Hörmann von dem aktuellen Urteil nicht mehr direkt betroffen, aber an den damaligen nun auch gerichtlich für illegal erklärten Preisabsprachen hatte er entscheidende Verantwortung. Und man muss angesichts der heutigen Funktion als Chefs des Olympischen Gedankens in Deutschland fragen, ob dieses Urteil spurlos an dem DOSB-Präsidenten vorbei gehen darf.

  • Siehe dazu auch diesen Kommentar beim DLF: “Wann ist ein Sportfunktionär nicht mehr tragbar? Diese Frage stellt Thomas Purschke in seinem Kommentar nach den Entscheidungen im Fall des DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann …“

Das auch, weil Hörmann in jüngsten Äußerungen zum Bußgeldbescheid nicht gerade mit Verantwortungsübernahme glänzt. Laut Spiegel-online sagte Hörmann zum Bußgeld:  “”Ich bleibe dabei, dass es keine Kartellabsprache im eigentliche Sinne gegeben hat. Ich habe mich wohl im Grenzbereich bewegt und muss bei selbstkritischer Betrachtung einen Fehler eingestehen”, so Hörmann.”

„Im eigentlichen Sinne“ und „im Grenzbereich“. Mit derartigen Formulierungen zeigt Hörmann im eigentlichen Sinne nicht gerade Einsicht, sondern verharmlost die damaligen Machenschaften, an denen er direkt und maßgeblich beteiligt war. Das Oberlandgericht Düsseldorf hat das jetzt mit dem Urteil definitiv geklärt. Das war kein Grenzbereich, dass war illegal.

Auf der Homepage der Hoermann-Gruppe ist zu lesen: „Von 1990 bis 2010 entwickelte er als Geschäftsführer, Vorstand Marketing / Vertrieb und ab 1998 als Vorstandsvorsitzender die CREATON AG zum Marktführer in Deutschland und zu einem europaweit führenden Hersteller von Tondachziegeln.“
  • Denkbar ist nun, dass sich die geschädigten Kunden gegen die überteuerten Rechnungen von damals noch zur Wehr setzen werden und die an den Preisabsprachen beteiligten Unternehmen Schadensersatzpflichtig machen. Denkbar wäre auch, dass die Creaton Anspruche gegen Hörmann geltend machen könnte.
Das streicht die bedeutende Rolle von Hörmann in dem Unternehmen heraus. Spiegel online berichtet zu den jetzt verurteilten Vorgängen über die Preisabsprachen: „Betroffen ist das Jahr 2006, mitten in der Amtszeit von Alfons Hörmann“ und ergänzt: „Zur Vorgeschichte: Das Bundeskartellamt hatte nach umfangreichen Ermittlungen im Dezember 2008 sowie Anfang 2009 gegen neun Unternehmen und zwölf Personen wegen der Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Tondachziegeln Geldbußen in Höhe von insgesamt 188 Millionen Euro verhängt. Die Firma Creaton hatte gegen ihren Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Daraufhin prüfte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf den Vorgang akribisch.“
Mehr Details sind bei Spiegel online. Unter anderem auch: „Alfons Hörmann, der im Dezember 2013 zum DOSB-Präsidenten gewählt wurde und von 2005 bis 2013 als Präsident den Deutschen Skiverband anführte, war von 1998 bis 2010 Vorstandsvorsitzender von Creaton, also auch im betreffenden Jahr 2006. Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes hatte Hörmann zudem vor seiner Wahl 2013 „nach eingehender Prüfung“ des Vorgangs den Rücken gestärkt und öffentlich verkündet, dass dieses Kartellrechtsverfahren keinerlei Auswirkungen auf Hörmanns Kandidatur habe.“