Die Verfassungsänderung für die Einführung nicht nur eines Referendums zur Olympia-Bewerbung tritt – vorerst – in Kraft. Mit zwei Volksinitiativen gegen KritikerInnen gegen die Einführung von „Volksbefragungen von oben“ vor. Derweil wird in der Bürgerschaft bzw. im Senat an der Umsetzung der für November vorgesehen Befragung gearbeitet. Entscheidend wird sein: Wie wird das Volk eigentlich gefragt? Es braucht klare und verläßliche Leitplanken bzw. eine Ausstiegsklausel für den Fall, dass der Senat seine Versprechungen nicht einhalten kann.
Klar ist: Der Senat selbst räumt ein, dass er nur grobe Daten bis zur Befragung liefern kann. Dafür sei die Zeit bis zur Befragung viel zu kurz, um langfristig verläßliche Daten zu liefern. Erst im Laufe der weiteren Planungen und mit mehr Zeit könnten die Daten verläßlicher werden. VertreterInnen des sich bildenden Bündnisse NOlympia-Hamburg haben deshalb auch die Forderung erhoben, die Befragung nicht jetzt, sondern erst in der zweiten Hälfte 2016 durchzuführen.
Keine verläßlichen Daten bis zum Oylmpia-Referendum
Im September will der eine Drucksache vorlegen, in der die bis dahin bekannten Planungsdaten und Kosten dargelegt werden sollen. Wie viel diese Daten mit den späteren Wirklichkeiten zu tun haben, ist kaum abzuschätzen. Erfahrungen aus allen Olympischen Spielen zeigen aber, dass zwischen den ersten Planungs- und Kostendaten und der Realität am Ende erhebliche Unterschiede bestehen und vor allem für die öffentlichen Kassen oftmals der Schuss nach hinten losgeht. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die Anforderungen, die das IOC an die Ausrichter-Stadt richtet. Für Hamburg bedeutet das: Erst im Sommer 2017 werden diese Anforderungen konkret, sollte das IOC Hamburg erwählen.
Ehrlichkeit erfordert Leitplanken oder Ausstiegsklausel für die Befragung
Wir haben immer wieder in Interviews oder auch hier im Blog auf dieses Problem hingewiesen und auch andere haben gefordert, dass eine Olympia-Befragung mit klaren „Leitplanken“ oder einer „Ausstiegsklausel“ versehen sein muss, die klar macht, wann Hamburg aus der Bewerbung aussteigt, wenn diese Kriterien nicht mehr einzuhalten sind. Nicht zuletzt aus dem Desaster mit der Elbphilharmonie und anderen Großbauprojekten ist diese Forderung vermutlich überaus einleuchtend.
Sollte es derartige Leitplanken oder Ausstiegsklauseln nicht geben, wäre in jedem Fall eine weitere Forderung zwingend: Am Ende der Planungen und Konsultationen mit dem IOC müsste eine weitere Bürgerbefragung stehen, um den dann erreichten tatsächlichen Stand der Dinge zu bewerten.
Gewaltiger Umbau der Stadt mit enormen Risikofaktoren
Die Bewerbungsplanungen zeigen: Es geht um einen gewaltigen Umbau von Hamburg, der innerhalb nur weniger Jahre in Verbindung mit der Olympia-Bewerbung umgesetzt werden soll. Da geht es nicht nur um den Kleinen Grasbrook, die damit verbundene Um- und Neuansiedlung der dortigen Betriebe, der Errichtung der Olympia-Städten, dem versprochenen Wohnungsbau, sondern z.B. auch um erhebliche Fragen der Verkehrsplanung, des Naturschutzes und einiges mehr. Auch die zahlreichen Sportstätten überall in der Stadt bzw. in der Metropolregion müssen nicht nur gebaut oder modernisiert, sondern auch verkehrstechnisch angeschlossen werden. Das ist nicht nur planerisch eine enorme Aufgabe. Sie bietet auch enorme Möglichkeiten, dass es zu gewaltigen Kostenexplosionen kommen kann, auch weil alle diese Projekte zu einem definierten Termin in 2024 fertig sein müssen und daher nicht auf der Zeitachse verschoben werden können.
Dies gilt umso mehr, da der Senat selbst als Ziel für die gesamte Umsetzung zugesagt hat, das Wort Nachhaltigkeit groß zu schreiben und diese gesamten Maßnahmen auch klimaneutral durchzuführen. Da sollte man sich nichts vormachen: Das ist als Ziel richtig, aber wie das gehen soll und was das kosten wird, dürfte in der Tat bis zum September 2015, dem Zeitpunkt, wo die Stadt die „Entscheidungsgrundlage“ für das Referendum vorlegen will (muss!), kaum annähernd darstellbar sein, in keinem Fall wären es verläßliche Daten.
Eine ehrliche und FAIRE BürgerInnen-Befragung braucht vor diesem Hintergrund eine FAIRE Fragestellung. Daher ist die Forderung nach verläßlichen Leitplanken bei der Befragung, einer Ausstiegsklausel oder einer definitiven Zusage über eine weitere Befragung im hinteren Teil der Planungen (2016/17) unerläßlich.
Wie soll Bürgerbeteiligung auf dem Weg zu Olympia aussehen?
Weitere wichtige Aspekte müssten Senat und Bürgerschaft darüber hinaus erklären: Es ist nicht nur von Transparenz die Rede, sondern auch von Bürgerbeteiligung. Das sollte sich natürlich nicht darin erschöpfen, dass im November (oder eben später) eine Befragung durchgeführt wird und danach haben die BürgerInnen jahrelang nichts mehr zu sagen. Zu fordern ist daher auch, dass Senat und Bürgerschaft verbindlich erklären, wie denn bis zu einer evt. Umsetzung der Spiele in Hamburg eine Bürgerbeteiligung aussehen soll und dabei auch: Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten sollen die BürgerInnen denn in einem solchen Rahmen erhalten? Gibt es nur Informationen oder auch die Möglichkeit für verbindliche „Einspruchsrechte“ jenseits der rein gesetzlichen Anforderungen wie Einwendungen oder ähnlich? Und welche Akteure in welchen Arbeitskreisen sind vorgesehen? Wie wird „Bürger-Demokratie“ z.B. bei der Olympia-Bewerbungs-GmbH eingeplant?
Rückwärtsgang bei Senat, Sport und Handelskammer
Die Anforderung für Leitplanken bzw. Ausstiegsklausel ist seit längerem in der Diskussion, z.B. in einem Kreis zum Thema „Nachhaltige Spiele“, der beim Sportamt angesiedelt ist und in dem Umweltverbände und andere NGOs, Handelskammer und Wirtschaft, Sportverband und Behörden vertreten sind. Dort sah es längere Zeit so aus, als könnten sich die Akteure in diesen Fragen auf etwas gemeinsames verständigen. Doch nachdem aus dem rot-grünen Senatsumfeld wiederholt Signale kamen, dass es eine sehr schlichte Fragestellung geben solle, haben sich die Handelskammer und der Sportverband an dieser Frage – sagen wir mal – zurückgezogen.
Das ist keine gute Entwicklung. Sachlich lassen sich die Risiken in keiner Weise wegreden und sowohl bei den Grünen als auch bei den Roten dürften die Probleme und Gefahren angezweifelt werden. Vor diesem Hintergrund aber eine schlichte JA/NEIN-Fragestellung im Referendum anzubieten hätte schon den Charakter einer Farce von Bürgerbefragung.
Leitplanken bzw. Ausstiegsklausel müssen Bestandteil des Referendums sein, wenn sich Senat und Bürgerschaft nicht den Vorwurf gefallen lassen wollen, mit hohem Aufwand eine Alibi-Befragung auf den Weg zu bringen, in der man sich unter allen Umständen eine Zustimmung für Olympia holen will – KOSTE ES, was es wolle.
Der NABU hat auf seiner letzten Mitgliederversammlung seine Anforderungen an die Bewerbung deutlich formuliert und mit Blick auf das Referendum gefordert:
- „Sollte sich während der Planungszeit abzeichnen, dass diese Bedingungen nicht eingehalten werden (können), muss Hamburg seine Bewerbung wieder zurückziehen. Einen nachträglichen Bruch dieser Festlegungen aufgrund von sogenannten Sachzwängen darf es nicht geben.
- Diese Bedingungen sollen auch Gegenstand des Referendums sein, welches derzeit in Rede steht.
Siehe dazu: (N)Olympia Hamburg: NABU – wenn nicht, dann nein.
Auch andere gesellschaftliche Akteure halten diese Forderung für unbedingt umsetzungsnotwendig!
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