- „Die Maßnahme wurde trotz fehlender Etatreife veranschlagt.“
- „Eine Zuwendung wurde bewilligt, obwohl die Planung der Maßnahme noch nicht abgeschlossen war.“
- „Es wurden unter Verstoß gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen Zahlungsverpflichtungen über insgesamt rund … eingegangen.“
- „Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Maßnahme bestand keine Kostensicherheit.“
- Die Finanzierung bis … ermittelter Mehrkosten in Höhe von rund … Euro ist noch zu klären.“
Nein, das hat nichts mit der Olympia-Bewerbung zu tun. Es geht auch nicht um die Elbphilharmonie. Aus der habe man ja total viel gelernt, versichert der Senat immer wieder gern. Dumm nur, dass das wieder einmal zum Schaden der SteuerzahlerInnen nicht geklappt hat. Die eingangs zitierten Sätze stammen aus dem Bericht des Rechnungshofes 2015 und befassen sich mit den Kostensteigerungen bei der Sanierung des Deutschen Schauspielhauses. Die sind von ehemals geplanten 16,5 Mio Euro auf – dumm gelaufen – „geschätzte“ Gesamtkosten von 24,6 Mio. Euro angewachsen.
„Richtig planen spart Millionen“ heißt es in der PM, mit der der Bericht vorgestellt wurde. Auch in der Welt ist etwas über diese aus dem Ruder gelaufene Umsetzung zu lesen gewesen.
Ja, da ging so einiges schief bei den Umbauten im Schauspielhaus. Einiges konnte man nicht vorhersehen, aber anderes ist einfach zwischen mangelnden Planungsunterlagen, fehlenden Kontrollen und einem selbst erzeugten Termindruck einfach nur richtig falsch gemacht worden. Und noch ist der Schlußstrich unter die Rechnung nicht mal gezogen. Der Senat teilt mit: „Die zuständige Behörde und das DSH beabsichtigen, die Kostenermittlung im 2. Quartal 2015 abzuschließen“. Na dann.
- Siehe auch Kleine Anfrage der FDP: Projektmanagement bei der Teilsanierung des Deutschen Schauspielhauses (PDF)
Klar, man kann die kleine Baustelle im Schauspielhaus gar nicht mit der Olympia-Bewerbung vergleichen, auch wenn beide gemeinsam haben, dass alle Arbeiten zu einem festen Termin abgeschlossen sein müssen.
Wenn der Rechnungshof z.B. schreibt: „Die Ursache der Kostensteigerung liegt insbesondere in der Unvollständigkeit der Planung (3) und der daraus resultierenden Mängel der Kostenberechnung (4) bei Vorlage der Bau- und Kostenunterlage.
Daraus ergaben sich kostenträchtige Nachträge“ (S. 105), dann geht es eben um das Schauspielhaus 2015 und nicht um den Jahresbericht 2025.
Und die Hinweise in den Fußnoten, dass da so einiges einfach nicht in der Planung berücksichtigt wurde, was aber dummerweise a. erforderlich und b. kostenträchtig war – kann ja vorkommen. Dass die „Finanzierung der Mehrkosten ungeklärt“ ist, ist zwar mißlich, aber irgendwo wird sich da doch noch ein Steuerzahler finden lassen oder?
Optimistisch stimmt in jedem Fall, dass der Senat dem Rechnungshof versprochen hat, dass er „Überlegungen anstelle, welche Konsequenzen struktureller Natur aus den Erfahrungen mit dieser Baumaßnahme gezogen werden können…“ Na das ist doch gut.
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