
Das Kölner Rechnungsprüfungsamt, RPA, fordert „zeitnah“ eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Bewerbung zu den Olympischen und Paralympischen Spielen, damit „eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann.“
Der Rat der Stadt Köln hatte am 3. April 2025 beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Entscheidung transparent darzustellen, welche Chancen und Kosten auf die Stadt Köln zukommen könnten. Dies umfasst u.a.:
● die Mehrwerte für die Gesellschaft sowie das volkswirtschaftliche Nutzen
● die Kosten für die Durchführung der Spiele einschließlich Sicherheitsmaßnahmen städtischerseits
● eventuelle Anteile an den Bewerbungskosten
● die Kosten für den Neu- und Umbau von Sportstätten und weiterer Infrastruktur, abzüglich Fördermittel.“
Die Stadt München hatte vor ihrem Bürgerbegehren die Kosten auf 18 bis 21 Mrd. Euro beziffert und in einem Gutachten detailliert dargestellt. Der Hinweis des RPA ist wichtig, weil das Land NRW bisher nicht geplant hat, so ein Gutachten zu erstellen.
Die DOSB-Mitgliederversammung hatte am 6. Dezember eine neue Bewertungsmatrix erstellt und beschlossen, dass „infrastrukturelle Sonderprojekte“ dargestellt werden müssen.
Dazu erklärt Jörg Detjen:
„Dazu gehört auf jeden Fall das Olympiastadion und das Olympische Dorf. Ich halte es für erforderlich, dass die bisherigen Kosten für die Planung von Kreuzfeld, die weitgehend in die Tonne gekloppt werden, mit einbezogen werden müssen.“
Roland Schüler:
„Der Rat muss dafür sorgen, dass ein solches Gutachten vor dem 16. März (Versand der Briefwahlunterlagen) der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben wird.“
Entscheidung zum Ratsbürger*innenentscheid und Bedarfsfeststellung






